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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 488674 | ||
Datum | 10.06.2008 14:38 MSG-Nr: [ 488674 ] | 5831 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Paul Peters Ein Freund von mir wurde deshalb nie zum Dienst an der Waffe oder Alternativdienst gezogen... Mir ist aber kein Fall bekannt, wo man einen Wehrpflichtigen oder Ersatzdienstleistenden während der Dienstzeit freigestellt hat, nur weil er Vater wurde. Bei deinem Freund war es wohl so, dass er evtl. nicht zum Dienst herangezogen wurde, weil er vorher schon Familienvater war. Das kann aber auch andere Gründe gehabt haben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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