Rubrik | Jux + Tollerei |
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Thema | 'Bitte öffnen Sie mir meine Wohnungstür...' | 17 Beiträge |
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 488524 |
Datum | 09.06.2008 15:14 MSG-Nr: [ 488524 ] | 6936 x gelesen |
Wie Gerrit schon schrieb, der Anrufer muss nur behaupten, er habe wahrscheinlich eine Herdplatte nicht ausgemacht und der Disponent hat ein Problem....
Ob das jemand, der sturzbesoffen ist noch hinkriegt sei mal dahin gestellt, aber hier müsste man wirklich wieder die genauen Hintergründe kennen.
Schützen kann sich die Feuerwehr vor so etwas imho nur, wenn eine Türöffnung so teuer kommt, dass man lieber freiwillig den Schlüsseldienst ruft. Das muss dem Bürger natürlich bekannt sein, bzw. der Disponent muss darauf hinweisen ( nicht nur das es kostenpflichtig ist, sondern das es richtig teuer wird ).
Das aber bei ( vermeintlich ) überteuerten Einsatzabrechnungen gerne mal Widerspruch eingelegt wird ist ja auch bekannt.
Ziemlich knifflig, die Sache.
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