Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge |
Autor | Björ8n F8., Rotthalmünster / Bayern | 488366 |
Datum | 08.06.2008 20:37 MSG-Nr: [ 488366 ] | 12713 x gelesen |
Basisstation (Digitalfunk)
Geschrieben von Dietmar MertensAls Alternative bleibt dir Elternzeit zu beantragen.
Mir sind einige Soldaten (SaZ oder BS entspricht im konkreten Fall Deiner Situation als Beamter) bekannt, die sich u.a. aus diesem Grund für die Elternzeit entschieden haben. Wenn nicht sogar gleich für einen längeren Zeitraum, dann für die Variante, dass der Soldat die ersten beiden Monate Elternzeit genommen hat; der andere Elternteil dann die Monate 3 - 14. Die Gleichstellungsbeauftragte ist hier sicherlich der richtige Ansprechpartner für Dich.
Mit Elternzeit ist m.E. die kontinuierliche Unterstützung der Mutter und des Neugeborenen gegeben und eine Betreuung größerer Kinder ebenfalls sichergestellt. Zusätzlich muss dabei nicht auf Urlaub zurückgegriffen werden; es wird sicherlich später Situationen geben, wo Du froh bist, noch ein paar Tage mehr auf dem Konto zu haben.
Auf der anderen Seite müsst Ihr Euch durchrechnen, wie Ihr mit dem Elterngeld finanziell hinkommt, dabei aber auch die Differenz zum Gehalt mit wegfallenden Kosten (z.B. Weg zur Arbeit) gegenrechnen.
Gruß
Björn
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