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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Nach dem Motto 'Das ist mein Feuer' | 75 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 487891 | ||
Datum | 06.06.2008 21:34 MSG-Nr: [ 487891 ] | 18333 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Immer eine Frage des Bundeslandes und dessen Gesetze. In seltenen Fällen auch eine Frage des Betreibers der Leitstelle. Genau so ist es. Und laut Gesetz in Thüringen §29 Abs.4 ThBKG Der Einsatzleiter trifft nach pflichtgemäßem Ermessen Ist ja eindeutig, der Einsatzleiter trifft die Maßnahmen. Nicht der Disponent der Leitstelle. Gruss aus Thüringen Schaut mal rein. Feuerwehr Schlotheim - online | ||||
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