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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487470 | ||
Datum | 04.06.2008 23:12 MSG-Nr: [ 487470 ] | 12744 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Eisenblaetter Die meisten Krankenhäuser haben ähnliche Vordrucke im PC. Das geht dann an die Krankenkasse, bisher habe ich keine Ablehnung der Kostenübernahme erlebt. Ist auch schwierig, Aufsichtspflicht ist gesetzlich festgelegt! Haben die dann den Verdienstausfall übernommen, bzw. wurde unbezahlter Urlaub genehmigt? Wenn ja weiß einer wie dies Beihilferechtlich geregelt ist, muss ja dann über die Versicherung des Kindes laufen, oder? Gruß Dirk | ||||
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