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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ergänzungssatz Fzge zur Waldbrandbekämpfung | 39 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 487457 | ||
Datum | 04.06.2008 22:36 MSG-Nr: [ 487457 ] | 20125 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner Kögler Der D30 ist nach DIN 14811 aber nicht genormt... Ich bin davon ausgegangen das hier eine Zusatzbeladung angedacht ist welche nicht auf jedes "rote Auto" verlastet wird. Daher sollte der finanzielle Mehraufwand von 1x30m vs. 2x15m nicht ins Gewicht fallen. Weiterhin sehe ich den D30 sehe ergänzend zu den 2x D15 . Es kommt mir(gefühlt) häufig vor das man zu einem kl. Feuer kommt welches 20m-30m im Dickicht ist. Wir quälen uns dann (mangels D) mit dem C durch´s Gehölz. Zum Gewicht kommt noch das jede Kupplung im Strauchwerk schnell zur nervigen Vollbremse wird uns per Laufarbeit gelöst werden muß. Daher mein Gedanke; Strahlrohr->D30 ->D15 ->D15 -> Verteiler ...wer nicht so weit weg will darf ruhig den ein oder anderen Schlauch weglassen ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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