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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 M.8, Billerbeck / NRW | 487441 | ||
Datum | 04.06.2008 21:29 MSG-Nr: [ 487441 ] | 12941 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Brokatzky Mal eine Frage hierzu: Muss dieser Sonderurlaub genehmigt werden Sonderurlaub muß meines Wissens immer beantragt und genehmigt werden. Für die Niederkunft der Ehefrau gibt es 1 Arbeitstag Sonderurlaub Klick Niederkunft der Ehefrau ist ein planbares Ereignis"theoretisch" kann man Urlaub nehmen oder die Versorgung der od. des Kindes organisieren. Schwangerschaft ist auch keine Krankheit. Daher kein Sonderurlaub. Ist man mit der Mutter nicht verheiratet gibt es gar keinen Sonderurlaub. Gruß Dietmar | ||||
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