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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Juristische Probleme bei Nichtabweichen? war: Menschenleben in Gefahr | 6 Beiträge | ||
| Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 487104 | ||
| Datum | 03.06.2008 18:08 MSG-Nr: [ 487104 ] | 6259 x gelesen | ||
Also zunächst heißt es ja: ...KANN abgewichen werden... Damit haben wir eigentlich schon die "mildeste Stufe" KANN bedeutet ja nicht mehr wie: Darf wenn will. SOLL wäre: Muss wenn kann. Naja und MUSS wäre halt: Muss! ;) Richtig "definiert" werden diese Begriffe im Verwaltungsrecht, da sie hier eine Erklärung für den Ermessenspielraum geben. In meinen Augen zählen aber auch die DV der Feuerwehr zum öffentlich-rechtlichen Verwaltungsrecht. Eine mögliche Problematik durch Unterlassen der Vornahme gebotener Handlungen und einer Garantenstellung der Feuerwehr bleibt natürlich immer außen vor. Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
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