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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJuristische Probleme bei Nichtabweichen? war: Menschenleben in Gefahr6 Beiträge
AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern487104
Datum03.06.2008 18:08      MSG-Nr: [ 487104 ]6259 x gelesen

Also zunächst heißt es ja: ...KANN abgewichen werden...
Damit haben wir eigentlich schon die "mildeste Stufe" KANN bedeutet ja nicht mehr wie: Darf wenn will.
SOLL wäre: Muss wenn kann.
Naja und MUSS wäre halt: Muss! ;)
Richtig "definiert" werden diese Begriffe im Verwaltungsrecht, da sie hier eine Erklärung für den Ermessenspielraum geben.
In meinen Augen zählen aber auch die DV der Feuerwehr zum öffentlich-rechtlichen Verwaltungsrecht.

Eine mögliche Problematik durch Unterlassen der Vornahme gebotener Handlungen und einer Garantenstellung der Feuerwehr bleibt natürlich immer außen vor.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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 03.06.2008 16:57 Mich7ael7 R.7, GL / Köln Menschenleben in Gefahr
 03.06.2008 17:00 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 03.06.2008 18:08 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 03.06.2008 18:08 Dani7el 7R., Peine
 03.06.2008 18:21 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 03.06.2008 18:40 Dani7el 7R., Peine
 03.06.2008 18:50 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken

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