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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Unbrauchbarmachen' von Hydranten | 7 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 486834 | ||
Datum | 02.06.2008 18:40 MSG-Nr: [ 486834 ] | 6739 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch Kann mir (speziell für Bayern) jemand weiterhelfen? Hallo Tobias Josef, ich kann dir zwar nicht mit Gesetzestexten dienen, aber während meiner beruflichen Tätigkeit ist mir das schon mehrere Male passiert. Wenn die Gemeinde oder der Wasserversorger da keine Grunddienstbarkeit hat und dann der Grundstückseigentümer partout nicht will, dann habt ihr schlechte Karten. Denn auf dem eigenen Grundstück kann man im Prizip fast alles machen was man will. Die Gemeinde hat ja irgendwann einmal diese Wasserleitung verlegt. Wenn da ein Fehler passiert ist mit der Trassierung, dann geht das Ganze zu Lasten des Auftraggebers, bzw. dann des Planers oder der ausführenden Firma. Am Besten ist, man versucht sich mit dem Grundstückseigentümer gütlich einigen. Ein Prozess ist wahrscheinlich schwer zu gewinnen. Aber das ist jetzt mal meine eigene Meinung, nach einigen Bauprozessen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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