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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen486702
Datum02.06.2008 09:11      MSG-Nr: [ 486702 ]100836 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerDer Verordnungsgeber bedient sich daher der so genannten "unbestimmten Rechtsbegriffe" wie z. B. "Menschenleben retten", "höchste Eile", "dringend geboten" etc. und überlässt die genaue Auslegung dieser Begriffe einerseits den Gerichten und andererseits der Rechtslehre.


    Mit Verlaub, das ist genau falsch. In 99% der Fälle treffen weder die Gerichte noch die Rechtslehre diese Entscheidung, sondern entweder ein Leitstellendisponent oder ein Fahrzeugführer. Unbestimmte Rechtsbegriffe, über die man als Jurist so herrlich argumentieren, diskutieren und prozessieren kann, helfen DIESEN Kollegen in denselben 99% der Fälle so viel wie ein dritte Schulter.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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