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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW486700
Datum02.06.2008 09:06      MSG-Nr: [ 486700 ]100977 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Alexander HorcherGeschrieben von Ulrich Cimolino
    Und es wäre nett, wenn Ihr mal vom Stadt aufs Land gucken würdet...



    Soweit mir bekannt ist gilt die StVO sowohl in der Stadt als auf dem Land gleichermasen.


    Ja - und hast Du den hier diskutierten Fachbeitrag gelesen?

    Dann warte ich auf ein paar juristische Argumente gegen dieselben des mitschreibenden Juristen bzw. auf ein paar taktische gegen "mich".

    Außerdem erklär bitte der Landbevölkerung, dass sich aufgrund Deiner Sichtweise halt dann noch schneller auf dem Land stirbt als so schon. Weil eins werdet Ihr da nicht damit bekommen: NEF in einer annähernd städt. Dichte...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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