Ok, bei uns in Bayern sollen die Feuerwehren auch Gemeindeübergreifend in den Nachbargemeinden Einsätze fahren, (halt bei Bedarf).
Jetzt könnten ja die Kommunalen Würdenträger ja damit Argumentieren daß es keinen Sinn macht die eigene Feuerwehr entsprechend dem Gefahenpotetial auszurüsten. Es ist z.B. in Bayern nicht geregelt in welcher Hilfsfrist ein THL Satz am Einsatzort zu sein hat. Und um die Hilfsfrist im Brandschutz erfüllen zu können gibts z.B. ein altes Löschfahrzeug.
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