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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 486535 | ||
| Datum | 01.06.2008 10:40 MSG-Nr: [ 486535 ] | 100968 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dominik Bachmann 3. Wenn der Transport im RTW unter in Anspruchnahme von Sonder- und Wegerecht erfolgt, dann nur, weil der Zustand des Patienten als kritisch zu beurteilen ist und eine Behebung der Lebens-/Gesundheitsgefahr nur in der Klinik sinnvoll möglich ist. Apoplex, da bei uns mittlerweile wieder NA-Indikation. Notarzt begleitet oft, wenn nicht schon vorher Übergabe, und ist aber fast immer abkömmlich. Und das so ein Patient sehr zügig zu einer Stroke Unit gehört, steht wohl eher nicht zur Debatte, oder? Ein weiteres Beispiel wäre ein analgesierter Patient, der im Schontransport in die Klinik gebracht wird... Ich kenne beide Seiten, Landrettungsdienst und Stadtrettungsdienst. Im ersteren Fall ist das NEF tatsächlich nicht viel langsamer, aber auf 15km durch städtischen Bereich kommen locker viele Minuten zusammen. Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | ||||
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