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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein486535
Datum01.06.2008 10:40      MSG-Nr: [ 486535 ]100968 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Dominik Bachmann3. Wenn der Transport im RTW unter in Anspruchnahme von Sonder- und Wegerecht erfolgt, dann nur, weil der Zustand des Patienten als kritisch zu beurteilen ist und eine Behebung der Lebens-/Gesundheitsgefahr nur in der Klinik sinnvoll möglich ist.
    Bei einem solchen Transport ist der Notarzt also eh schon mal nicht "abkömmlich" egal, ob das NEF direkt hinter dem RTW ist oder nicht.

    Apoplex, da bei uns mittlerweile wieder NA-Indikation.
    Notarzt begleitet oft, wenn nicht schon vorher Übergabe, und ist aber fast immer abkömmlich.
    Und das so ein Patient sehr zügig zu einer Stroke Unit gehört, steht wohl eher nicht zur Debatte, oder?

    Ein weiteres Beispiel wäre ein analgesierter Patient, der im Schontransport in die Klinik gebracht wird...


    Ich kenne beide Seiten, Landrettungsdienst und Stadtrettungsdienst.
    Im ersteren Fall ist das NEF tatsächlich nicht viel langsamer, aber auf 15km durch städtischen Bereich kommen locker viele Minuten zusammen.




    Sebastian

    --

    Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
    Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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