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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Domi8nik8 B.8, Heidelberg / Baden-Würrtemberg | 486531 | ||
| Datum | 01.06.2008 09:04 MSG-Nr: [ 486531 ] | 101144 x gelesen | ||
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Hallo! Ich habe mit großem Interesse den Beitrag von Herrn Cimolino zum Thema 'Transportbegleitung durch das NEF mit Sondersignal' gelesen. Leider haben sich mir da die Nackenhaare gestellt, weil auch ich es eher so sehe, wie Herr Prof. Dr. Müller... Ich möchte hier auch gern offenlegen, warum ich meine, das NEF müsse den Transport nicht mit Sondersignal begleiten: 1. Das Argument "taktische Einheit" ist für mich nicht ausreichend, um eine Fahrt nach § 35 Abs. 5a und § 38 Abs. 1 StVO zu rechtfertigen. Mir wäre nicht bekannt, dass das Zerreißen einer solchen "taktischen Einheit" dort als Kriterium für Sonder- und Wegerecht aufgeführt ist... 2. Es ist für den Notarzt (wie auch für Rettungsassistenten) in der Regel abschätzbar, ob und ggf. was für Geräte/Ausrüstungsgegenstände aus dem NEF für den Transport nötig werden könnten. Daher kann man die entsprechenden Gegenstände (i.d.R. werden dies Medikamente sein) schon vor der Abfahrt von der Einsatzstelle umladen. Dazu sei noch gesagt: es gibt im RTW sehr wohl die Möglichkeit zusätzliche Ausrüstungsgegenstände (aus dem NEF) im Sinne der Ladungssicherung sinnvoll unterzubringen. 3. Wenn der Transport im RTW unter in Anspruchnahme von Sonder- und Wegerecht erfolgt, dann nur, weil der Zustand des Patienten als kritisch zu beurteilen ist und eine Behebung der Lebens-/Gesundheitsgefahr nur in der Klinik sinnvoll möglich ist. Bei einem solchen Transport ist der Notarzt also eh schon mal nicht "abkömmlich" egal, ob das NEF direkt hinter dem RTW ist oder nicht. Nach Erreichen der Klinik muss der Notarzt dann noch eine kurze Übergabe des Patienten machen, so dass das NEF bei einem anstehenden Folgeeinsatz noch etwas Zeit hat, um mit Sondersignal zur Klinik hinterher zu fahren. Ich habe als Rettungsassistent auf dem RTW selbst schon einen Fall erlebt, bei dem auf dem Transport im RTW mit Sondersignal (NEF ohne Signal ebenfalls Richtung Klinik; Patient mit Zustand nach primär erfolgreicher Reanimation) der Perfusor plötzlich ausgefallen ist. Bis wir auf der Bundesstraße ne geeignete Parkbucht angesteuert hatten, war das sofort informierte NEF (dann mit Signal) auch fast schon bei uns... Auch auf dem Transport von Infarktpatienten in das nächstgelegene Herzkatheterlabor meines ehemaligen Rettungsdienstbereiches, wurde aufgrund der Dringlichkeit mit Sondersignal gefahren. Dennoch war der NEF-Fahrer (der ja ohne Signal gefahren ist) immer schon kurz nach dem RTW am Klinikum, so dass kein Zeitverzug zustande kam. Wägt man die Gefahr einer Sondersignalfahrt gegenüber der "abstrakten Gefahr" (Ausfall eines Gerätes; Zeitverzug bei Folgeeinsatz) ab, so dürfte man zu dem Ergebnis kommen, dass die von der Signalfahrt ausgehende Gefahr unverhältnismäßig größer ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann frage ich mich, warum nicht jeder Krankentransport mit dem RTW unter in Anspruchnahme von Sonder- und Wegerecht erfolgt - es könnte ja ein Folgeeinsatz anstehen... Das geschriebene gibt erst mal meine persönliche Meinung wieder. Es sei jedem Freigestellt, sich ihr anzuschließen oder sich seine eigene zu bilden! Ich bin mir sicher, dass meine Meinung nicht unbedingt DIE einzig richtige MEINUNG sein muss... | ||||
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