News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Kommunale Zuständigkeiten | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 486452 | ||
Datum | 31.05.2008 17:30 MSG-Nr: [ 486452 ] | 5036 x gelesen | ||
Geschrieben von Ploß Robert Warum gibts bei uns keine Mindestvorgaben für die Ausrüstung von Gemeindefeuerwehren, Ganz einfach: Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, Weil die Kommunalen Spitzenverbände es scheinbar geschafft haben, dies per Gesetzestext zu verhindern. Bei Aufgaben dieser Art hat das Land nur die Rechtsaufsicht über die Aufgabe (heißt: Feuerwehr vorhanden -> alles tacko). Vgl. NRW: Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Hier hat das Land sehr wohl die Möglichkeit, fachliche Weisungen zu erteilen (Fachaufsicht). Dies wird hier übrigens von den komm. Spitzenverbänden durchaus bekämpft. Man möchte lieber die Bayer. Variante. Warum wohl? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|