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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 486363 | ||
Datum | 31.05.2008 11:55 MSG-Nr: [ 486363 ] | 18545 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Böttger was heißt hier unter bestimmten Umständen.... Das heißt: Geschrieben von Sebastian Böttger soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das ist ein wichtiger Punkt. Es gibt viele Einsätze und StVO-Übertretungen, in denen dieser Punkt eben nicht erfüllt ist. Geschrieben von Sebastian Böttger Da auf dem Weg zur Feuerwehr fällt das eindeutig in den Bereich. Nein, nicht pauschal. Nur wenn es dringend geboten ist. Und das ist es sehr häufig nicht. Geschrieben von Sebastian Böttger Kann also selbst vor Gericht nichts anderes als ein Freispruch bei rauskommen. Darauf möchte ich es nicht ankommen lassen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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