News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 486245 | ||
Datum | 30.05.2008 14:28 MSG-Nr: [ 486245 ] | 18609 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Stefan Brüning Ja. Unter bestimmten Umständen haben sie das, auch wenn es da sehr unterschiedliche Ansichten existieren. was heißt hier unter bestimmten Umständen.... §35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Da auf dem Weg zur Feuerwehr fällt das eindeutig in den Bereich. Kann also selbst vor Gericht nichts anderes als ein Freispruch bei rauskommen. Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|