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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | RD im Gefahrenbereich | 54 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 486062 | ||
| Datum | 29.05.2008 21:54 MSG-Nr: [ 486062 ] | 17395 x gelesen | ||
Geschrieben von Patricia Klott Ich meinte eher Einsatzlagen in schwerem Gelände oder vll. Massenunfall etc. Da, wo ich ihn als ELtr hinlasse. Denn ich habe gelernt das zu beurteilen. Zumindest wird man das mir wen dem anderen etwas passiert so auslegen. Also kann mich der RettD das fragen, dann kann ich das beurteilen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der RettD oder eine andere Person an der Einsatzstelle das anders sieht. Wenn ich der Meinung bin, daß das da für ihn/ sie zu gefählich ist, dann darf ich ihn da nicht hinlassen. So wie die Polizei den RettD bei einer Schießerei auch nicht in das objekt lassen wird, bevor sie es nicht gesichert hat. Auch wenn der heldenhafte Arzt oder RettAss bereit wären das zu tun. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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