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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Crashrettung; war: AAO Verkehrsunfall | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 486047 | ||
Datum | 29.05.2008 21:30 MSG-Nr: [ 486047 ] | 15847 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sascha Tröger Der Argumentation folgend müsste ich den Motorradfahrer in der vorgefunden Lage belassen und dürfte ihn erst zu diesem Zeitpunkt: Der bewusstlose Zweiradfahrer liegt (evtl. auf dem Rücken) am Boden. Diesen in die stabile Seitenlage zu drehen kann man jedem zutrauen, dabei besteht keine große Gefahr (Zusatzverletzungen), die Aspirationsgefahr ist zu berücksichtigen. Der Helm wird abgenommen um die Atmung kontrollieren zu können. Hierbei muss natürlich auf die HWS geachtet werden, weitere Gefahren bestehen nicht. Der bewusstlose Autofahrer sitzt i.d.R. in seinem Fahrzeug. Aspiration kann dabei durch den inneren Retter leichter "kontrolliert" bzw. verhindert werden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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