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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Crashrettung; war: AAO Verkehrsunfall | 42 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 486019 | ||
Datum | 29.05.2008 20:14 MSG-Nr: [ 486019 ] | 15798 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Bleck Quelle hierfür? Das lernt man in jeder Erste-Hilfe Ausbildung. Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Natürlich soll die Helmabnahme und das Herstellen der stabilen Seitenlage schonend erfolgen (Stabilisierung HWS, achsgerechtes Drehen). Falls dabei dennoch weitere Schäden auftreten ist das dadurch "gedeckt", dass man die Gefahr der Atemwegsverlegung, Aspiration und Ersticken deutlich größer ansetzt als die Gefahr der im Regelfall als Bespiel genutzten Wirbelsäulenverletzung. Die pure Vermutun er "könnte erbrechen und das Erbrochene aspirieren" rechtfertigt keine Crashrettung und damit verbunden mögliche weitere Schädigungen. Der Argumentation folgend müsste ich den Motorradfahrer in der vorgefunden Lage belassen und dürfte ihn erst zu diesem Zeitpunkt: Diese Rechtfertigung ist erst gegeben wenn dies tatsächlich eingetreten ist und die Atmung aussetzt!bewegen. MkG Sascha | ||||
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