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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Crashrettung; war: AAO Verkehrsunfall | 42 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 486001 | ||
Datum | 29.05.2008 18:22 MSG-Nr: [ 486001 ] | 15859 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Bleck Die Schwelle für die Entscheidung zur Durchführung einer Crashrettung durch einen medizinischen Laien sollte auf keinen Fall niedriger, sprich durch Vorliegen irgend-eines-bedrohlich-wirkenden Verletzungsmusters, angesiedelt werden. Dies würde zu große (vermeintliche) Handlungsspielräume eröffnen und kann zu fatalen Fehlentscheidungen führen. Gerade für den bewusstlosen Patienten tue ich mich schwer, das so zu akzeptieren. Jeder bewusstloser Motorradfahrer soll durch Laien unter Inkaufnahme weiterer Verletzungen den Helm abgenommen bekommen und in die stabile Seitenlage gebracht werden und der verunfallte bewusstlose Autofahrer soll im Auto sitzenbleiben? Das kann ich nicht ganz nachvollziehen... Bitte um weitere Erläuterung! :-) MkG Sascha | ||||
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