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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Crashrettung; war: AAO Verkehrsunfall | 42 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 485969 | ||
Datum | 29.05.2008 16:26 MSG-Nr: [ 485969 ] | 15791 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Westermann Henning Aber er entscheidet das der Einsatzleiter mit quasi " Laien ersthelfer kenntnis"? Das ist ja das Problem, wenn dem EL die beratenden Fachkräfte fehlen. Bei nicht-medizinischen Gründen sollte der EL jedoch die Kompetenz beitzen, diese schwerwiegende Entscheidung zu treffen. Geschrieben von Westermann Henning Oder über funk und rücksprache mit der Leitstelle. Was will er da besprechen? Die Leitstelle ist der Feuerwehr weder weisungsbefugt, noch ist der Disponent dabei. Gleiches gilt für die anrückenden RD-Kräfte. Hier könnte höchstens geklärt werden, wie lange die noch brauchen und die Entscheidung ggfs. Sekunden bis Minuten aufschieben. (hängt natürlich von der Situation ab. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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