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| Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
| Thema | Einbinden eines Verletzten auf einer Trage | 19 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 485865 | |||
| Datum | 29.05.2008 12:06 MSG-Nr: [ 485865 ] | 12842 x gelesen | |||
Geschrieben von Aaron Heieck Was denkt ihr dazu? Wenn man nicht durch extrem unebenes Gelände muß, kann man getrost auf eine Einbindung des zu Tragenden verzichten. Diese netten Fixiereinrichtungen, die zum Lieferumfang der Trage gehören sind keine Dekoartikel. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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