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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | AAO Verkehrsunfall | 126 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 485783 | ||
Datum | 28.05.2008 23:24 MSG-Nr: [ 485783 ] | 87521 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frederic Stringaro Natürlich immer nur in Absprache mit dem Einsatzleiter der technischen Rettung (Feuerwehr/Zivilschutz) Na ja. An jeder Einsatzstelle kann es nur einen Einsatzleiter geben. Und wenn ich mir die gefahrenmatrix so anschaue, dann ist das E wie erkrankung/ verletzung eine von mehreren gefahren die in die Beurteilung eingehen müssen. Also ist der NA für mich ein ALtr der mir eine qualifizierte Rückmeldung zu einer bestimmten gefahr geben kann (wie ggf. der Chemiker bei einem ABC-Einsatz zur Gefahr C in der Gefahrenmatrix). Am Schluß muß dann der ELtr (in Deutschland bei THL VU i.d.R. von der Feuerwehr gestellt) die Entscheidung treffen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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