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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAuslagenpauschale4 Beiträge
AutorKai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein485573
Datum28.05.2008 07:50      MSG-Nr: [ 485573 ]4780 x gelesen

Hallo Ellen !

Grundlage dafür ist das Brandschutzgesetz SH: http://sh.juris.de/sh/BrandSchG_SH_P32.htm

Die Gemeinde kann, muss aber nicht, eine Aufwandsentschädigung für Jugendwarte zahlen.

Bei uns in Altenholz steht dieses in der gleichen Satzung geschrieben, die die Entschädigung für Sitzungen etc. enthält. Dort stehen neben der Wehrführung auch die Jugendwarte.


Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr

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 28.05.2008 00:04 Elle7n H7., Osterrönfeld
 28.05.2008 07:50 Kai 7K., Altenholz
 28.05.2008 12:49 Lars7 H.7, Zehdenick
 29.05.2008 21:49 Elle7n H7., Osterrönfeld

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