Hallo Ellen !
Grundlage dafür ist das Brandschutzgesetz SH: http://sh.juris.de/sh/BrandSchG_SH_P32.htm
Die Gemeinde kann, muss aber nicht, eine Aufwandsentschädigung für Jugendwarte zahlen.
Bei uns in Altenholz steht dieses in der gleichen Satzung geschrieben, die die Entschädigung für Sitzungen etc. enthält. Dort stehen neben der Wehrführung auch die Jugendwarte.
Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |