| Rubrik | Katastrophenschutz |
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| Thema | Übersichten zum Betriebsstoffverbrauch bei Geräten und Fahrzeugen | 33 Beiträge |
| Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 485249 |
| Datum | 26.05.2008 16:42 MSG-Nr: [ 485249 ] | 14852 x gelesen |
VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von ---Sven Hildebrandt--- so viel genauer kann ich dir das auch nicht erklären da ich kein Gefahrgutbeauftragter oder der gleichen bin.
Ich aber (zumindest war ich es, bis meine Prüfung abgelaufen ist).
Das die Feuerwehr von den Vorschriften befreit ist?
´
Ja, zumindest im Rahmen der Notfallbeförderung, was im Einsatz gegeben ist.
Die rechtliche Basis müsstest du mir aber einmal näher bringen!
Was möchtest Du noch wissen ? Was das ADR ist ? Das ist DAS Regelwerk zum Gefahrguttransport: ADR 2007 - Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Außerdem gültig bzw. zutreffend ist die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn): Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen. Dort heißt es wiederum in § 5 Ausnahmen:
(7) .......das Bundesministerium des Innern, die Innenminister (-senatoren) der Länder... dürfen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich Ausnahmen für die ... Feuerwehren, die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes .... von dieser Verordnung zulassen, soweit dies Gründe ... oder die Aufgaben der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes ... erfordern und die öffentliche Sicherheit gebührend berücksichtigt ist.
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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