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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jfler nach Hause fahren! | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Loiching / Bayern | 485237 | ||
Datum | 26.05.2008 13:54 MSG-Nr: [ 485237 ] | 10854 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Geschrieben von Sascha Tröger Welche Rechtswirksamkeit hat die Unterschrift eines bspw. 10-Jährigen? Mit zehn Jahren in der JF? Hab ich da was verpasst? Hab mal was von einer "Kinderfeuerwehr" gehört (ist jetzt nicht abwertend gemeint, aber mit 10 in die normale JF scheint mir ein wenig zu früh zu sein), falls du das damit meinst. Hier wäre das Nachhausebringen ok, aber m.E.n Aufgabe der Erziehungsberechtigten (Der Fußballtrainer holt ja seine Kids auch nicht ab und bringt sie wieder heim). Also bei uns in Bayern ist der Eintritt in die JF ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Und ich denke mit 12 Jahren kann man den Jugendlichen ruhig den Hin- und Rückweg zum Feuerwehrhaus zumuten. Gruß, Thomas | ||||
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