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Thema | Zivildienst | 30 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 485133 |
Datum | 25.05.2008 21:47 MSG-Nr: [ 485133 ] | 9120 x gelesen |
Infos: | 25.05.08 FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc.
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Arbeiter Samariter Bund
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Malteser Hilfsdienst
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Hallo,
Geschrieben von Hilmar KönigFalls du 6 Jahre Katastrophenschutz ableisten willst must du dich vor dem 23. Lebensjahr bei einer "Katastrophenschutzorganisation" (Feuerwehr, ASB, DRK; JUH, MHD, DLRG, THW) verpflichten.
Und wenn es der Bundeswehr einfällt einen 24 jährigen zu ziehen? Könnte er sich dann nicht mehr verpflichten?
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 25.05.2008 19:16 |
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Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt |
| 25.05.2008 19:19 |
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., Berlin |
| 25.05.2008 19:23 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 25.05.2008 19:24 |
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., Bad Hersfeld |
| 25.05.2008 19:28 |
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., Berlin | |