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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 484968 | ||
Datum | 24.05.2008 21:54 MSG-Nr: [ 484968 ] | 28316 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Adolf Huber Beim längeren Absperren würde ich eher die Kappe wählen, wo wir wieder bei der Polizei und dernen "fehlenden" Helmen. Wir hatten vor Jahren auch mal einen stelv. Kdt. der immer gesagt hat, wenn man keinen Helm auf hat, ist auf jeden Fall eine "Arbeitsmütze" zu tragen. Den Sinn habe ich bis heute nicht verstanden, er konnte aber auch nie eine einleuchtende Erklärung dafür liefern. Darum gilt für mich, Helm auf wenn erforderlich, das muss beim absperren einer Straße, Ölspur kehren o.ä. nicht der Fall sein und schreibt auch keiner vor. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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