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Rubrikrund um´s FW-Forum zurück
Themamal wieder ein Anwaltsschreiben wegen Forumsbeiträge ...63 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484756
Datum23.05.2008 17:21      MSG-Nr: [ 484756 ]13014 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Joachim ThieleSo einfach isset nun auch nicht, auch das Aufrechterhalten einer unwahren Tatsachenbehauptung ist strafbar, auch als Moderator. Wen ein Foren-Moderator ein anwaltliches Schreiben erhält, in dem auf die Unwarheit einer Tatsachenbehauptung hingeweisen wird, und der Moderator des Forums trotzdem weierhin die unwahre Tatsachenbeauptung stehen lässt bewegt er sich auf dünnem und brüchigem Eis. Das pauschale "Nichtstun" ist gefährlich.

Vollkommen richtig. Aber dazu muss ich als Webmaster konkret auf einen Rechtsverstoss aufmerksam gemacht werden. Ich wurde nicht nur einmal angeschrieben und aufgefordert alle "negativen" Beiträge über eine bestimmte Firma zu entfernen. Solche Schreiben braucht man nicht für voll nehmen ;-) [solange in den Beiträgen nichts Rechtswidriges drinsteht] Meinungsäusserungen, berechtigte sachliche Kritik und Tatsachenbehauptungen die belegbar sind kann man nicht aus einem Forum rausklagen ...

Ich werde dann das prüfen und dann entscheiden ob der beanstandete Beitrag raus muss oder drin bleiben kann.

Diese Entscheidung ist dann mein Risiko. Das werde ich natürlich so gut wie möglich begrenzen. Andere Webmaster von Feuerwehrboards knicken da recht schnell ein und löschen Beiträge.

Ich habe inzwischen einiges an Erfahrung gesammelt und auch erfolgreich Beiträge "verteidigt".

Geschrieben von Joachim Thiele(Ich gehe davon aus, dass Jürgen M. kokret weiss was er tut)
selbstverfreilich ;-)

Geschrieben von Joachim ThieleDarüber hinaus hätte ich an Stelle des Anwalts ne schöne einstweilige Verfügung rausgejagt - das wäre wirksam gewesen...

Nö - wenn dann nur kurzfristig. Im Jahr 2004 hat mich zum ersten Mal ein Anwalt wegen eines Forumsbeitrages angeschrieben. Da ich damals das Fax wegen beruflicher Abwesenheit nicht lesen konnte habe ich an einem Freitagmittag auf einer anderen Webseite gelesen das ein Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von www.FEUERWEHR.de erlassen hätte.

Die hatte ich zunächst mal an der Backe und musste den strittigen Beitrag entfernen. Ich habe dann den Antragsteller zu Klage in der Hauptsache aufgefordert. Bei der dann stattfindenden Gerichtsverhandlung konnte ich den Richter überzeugen das der Forumsbeitrag keinesfalls die Rechte des Antragsstellers verletzt. Die Verfügung wurde dann wieder aufgehoben.

Im Grunde habe ich bei dieser Sache "gewonnen" - wenn da nicht das Problem wäre das der Antragsteller pleite ist und ich bis heute auf die Zahlung meiner Kosten warte. Sein damaliger Anwalt hat anscheinend auch kein Geld gesehen.

Dieses Risiko muss ich also beim Betrieb eines Forums immer eingehen. Die damalige Sache [die leider noch anderweitig weitergegangen ist] hat mir aber viel KnowHow gebracht. Inzwischen kann ich solche Probleme deutlich besser einschätzen. Anwaltsschreiben treiben meinen Blutdruck auch nicht mehr hoch. Der Hinweis das ich nicht nur ein Verfügungsverfahren ohne anwaltliche Unterstützung gegen jemanden der von einem Anwalt vertreten wurde "gewonnen" habe ist ein gutes Argument um gegen weitere Beeinflussungen des Feuerwehr-Forums vorzugehen.

Das ist wie bei den Indianern - je mehr Skalps am Gürtel hängen desto grösser ist der Respekt der einem entgegengebracht wird ;-)


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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