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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 484655 | ||
Datum | 23.05.2008 00:51 MSG-Nr: [ 484655 ] | 28342 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jens-Eike Schiffer Interessant finde ich wohl, dass in Zusammenhang mit „Helm“ von einigen immer wieder „auf den Kopf fallen“ genannt wird. Der Helm schützt nicht nur vor irgendwas von oben. Darum auch noch einmal der Verweis auf den Sport (Motorsport, Skaten, Fahrradfahren, Reiten u.v.m.). Dort wird auch schon mal ein Helm getragen. Aber nicht, weil einem das Rad auf den Kopf fallen könnte. Hallo, dort werden Spezialhelme für spezielle Gefährdungen getragen. Vergleiche doch mal einen Helm vom Motorsport, Skaten, Fahrradfahren oder Reiten mit einem Helm der Feuerwehr. Bei der Siegerehrung werden Motorsporthelme abgenommen und im Biergarten auch die Helme der Skater, Fahrradfahrer ... Niemand würde auf die Idee kommen, nach einem F 1 Rennen bei der Siegerehrung den Motorsporthelm aufzulassen, nur weil er beim Rennen notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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