Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 484651 |
Datum | 23.05.2008 00:38 MSG-Nr: [ 484651 ] | 28356 x gelesen |
Infos: | 23.05.08 "Welcher Helm ist der Richtige?" 22.05.08 "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)
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1. Europäische Norm
2. Englisch
Tach, Post!
Geschrieben von Jens-Eike SchifferInteressant finde ich wohl, dass in Zusammenhang mit „Helm“ von einigen immer wieder „auf den Kopf fallen“ genannt wird. Der Helm schützt nicht nur vor irgendwas von oben.
Sondern?
Wenn ich mich recht entsinne sind die Normprüfungen auf diese Gefahr hin ausgelegt. Würde man beispielsweise auch auf seitliche "Geschosse" abzielen bliebe konsequenterweise nur der Vollschalenhelm bzw. Form 1b nach neuer EN 443.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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