News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 484506 | ||
Datum | 22.05.2008 20:40 MSG-Nr: [ 484506 ] | 28363 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Hagen Vollrath Unmittelbaren Zwang anwenden und die Person aufhalten (oder sich vor ein Fahrzeug stellen und die Weiterfahrt behindern) ist nicht zulässig. Da braucht man schon die Hilfe der Polizei. Das ist auch für NRW falsch. Nach §27 Abs. 2 FHSG und §68 Abs.1 Nr. 11 ist dies zulässig, danach können sogar Dritte zum Vollstrecken herangezogen werden . Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|