News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484499 | ||
Datum | 22.05.2008 20:30 MSG-Nr: [ 484499 ] | 28420 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Steve Schumann Also soweit ich weis, muss ein Militärischer Sperrbereich auch als Solcher gekennzeinet werden, dafür gibts direkt Schilder (Die die auch an den Übungsplätzen stehen) Und erst wenn so solche Schilder stehen isses auch einer... auch bei einem Flugunfall! Zunächst reicht die Erklärung des selben aus. Die Kennzeichnung wird dann baldmöglichst nachgeholt. Und die willst mit einem Feldjäger oder einem Sicherungssoldaten der scharf bewaffnet ist nicht wirklich eine Diskussion darüber anfangen ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|