Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Vorschrift für Ersatzflaschen | 26 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484302 |
Datum | 22.05.2008 12:58 MSG-Nr: [ 484302 ] | 8498 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Andreas Frankewenn ich das Gerät aber nach einem Einsatz bzw. Übung auf dem Fahrzeug lassen will, brauche ich einen "frischen" Lungenautomaten und eine neue Flasche.
Nein, dann brauchst Du eine neuen PA (oder musst ihn prüfen lassen), das sagen übereinstimmend
- BGR 190
- Ref. 8, vfdb-RL 08/04
- Herstellerbedienungsanleitungen
Es gibt Bundesländer, die empfehlen ganz komische Sachen, die o.a. Regeln der Technik widersprechen - aber so wachsweich formuliert sind, dass wenn es schief geht, garantiert der Endnutzer und dessen Führung die Doofen sind.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 22.05.2008 09:58 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 22.05.2008 10:49 |
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., Neuburg |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
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