Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Automatische Schwimmwesten | 47 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 484267 |
Datum | 22.05.2008 12:03 MSG-Nr: [ 484267 ] | 15891 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Hallo Anton,
Anfang 2007 fand ein Test der Wasserwacht Bayern unter Beteiligung der Feuerwehr Augsburg mit unterschiedliche Rettungswesten und verschiedener Bekleidung statt. Hier die wichtigsten Erkenntnisse:
· Feststoffwesten mit Auftriebskörper im Kragen-, Brust- und Rückenbereich sind zur Herstellung von ohnmachtsicheren Lagen ungeeignet.
· Einsatzbekleidungen mit Außenmaterial in 100% Nylon verhindern beim Auslösen einer automatischen Arbeitssicherheitsweste durch Lufteinschlüsse die Drehung in eine ohnmachtsichere Rückenlage.
· Um eine ohnmachtsichere Lage zu gewährleisten, sind bei Verwendung von schweren Einsatzbekleidungen automatische Arbeitssicherheitswesten mit einem Auftrieb von 275 N notwendig. Bei leichten Einsatzbekleidungen kann ein Auftrieb von 150 N ausreichen.
· Automatikwesten müssen regelmäßig überprüft werden um entsprechende Sicherheit zu gewährleisten.
Die Wasserwacht Bayern hat daraufhin reagiert und entsprechende Maßnahmen verfügt. Auf "unserer" Schiene wurde dieses Testergebnis im Frühjahr vergangenen Jahres über den BFV Oberbayern dem LFV und auch dem StMI zur Verfügung gestellt. Reaktion hierauf bislang "null" (meines Wissens), wobei wir aber dran bleiben werden.
Bei Bedarf kann ich Dir den entsprechenden Informationsbrief zur Verfügung stellen, der sollte eigentlich als Argumentationsgrundlage ausreichen (hat er bei uns auf alle Fälle, wir kaufen dieses Jahr wahrscheinlich 20 neue Rettungswesten (275 N, Automatik).
Gruß
Markus
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| 02.04.2008 12:09 |
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., Hohentengen | |