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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Vorschrift für Ersatzflaschen | 26 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484247 | ||
Datum | 22.05.2008 11:30 MSG-Nr: [ 484247 ] | 8514 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Geschrieben von Alexander Horcher Und das steht wo??? Keine Ahnung - wird jedenfalls von einigen (maßgeblichen) Atemschutzgerätewarten so verkauft. Die wechseln keine Flaschen, sondern nehmen die Geräte aus dem Verkehr um sie zu prüfen. Nach Hitzebeaufschlagung sogar zum Hersteller (bis eigenes entspechendes Pürfgerät zur Verfügung steht) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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