Rubrik | Taktik |
zurück
|
Thema | Farbe Funktionsweste für fachberater ABC in NRW? | 35 Beiträge |
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 484243 |
Datum | 22.05.2008 11:16 MSG-Nr: [ 484243 ] | 11616 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Fachberater
Einsatzleiter
Moin,
Geschrieben von Michael Wolbring
Tach, eine Funktionsweste ist ja gar nicht zulässig. Z.B.: lt. LVO FF NRW (§3): "Aus der Funktion als Fachberaterin oder Fachberater sind keine Führungs- und Einsatzleitbefugnisse abzuleiten."
Da muss ich einfach was zu schreiben.
Wie kommt man darauf, aus einer Begriffsdefinition in der LVO (und da steht z.B. nicht, dass ein FB nicht doch eine Führungsfunktion zugewiesen bekommen darf, sondern nur, dass er sie nicht qua Amt innehat) ein Verbot des Tragens einer Funktionsweste zu konstruieren?
Besonders da die LVO diese Westen weder regelt noch kennt?
Geschrieben von Michael Wolbring
Ohne Befugnisse macht ja auch die Weste wenig Sinn. Der EL weiß ja wer sein Fachberater ist.
Das ist völlig richtig.
Tschökes,
Axel Solanka.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|