1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Tach, Post!
Geschrieben von Florian HeidenreichHier ein Bild welches ich gestern von dem Fahrzeug gemacht habe. Klick mich. Laut beistehender Beschreibung handelt es sich um einen Dekon-LKW P auf MAN TGM 18.280 4X4BB. Die Maße betragen l= 8500mm, b=2550mm, h= 3700mm, Radstand 4500mm, zGG 16.500kg.
Auch wenn ich die Versuche des BBK, durch große Losgrößen (scheint ja wohl identisch mit den Fahrzeugen des THW zu sein) gute Preise zu erzielen, anerkenne, so ist das Auto IMHO eine völlige Fehlkonstruktion. Während die bisherigen Dekon-P mit MAN 10.163 LAEC auf einem zehntonner basieren und bei 10.500 kg zGG eine Nutzlast von 4.150 kg aufweisen, ist das neue Fahrzeug ein abgelasteter 18-tonner, der Nutzlastmäßig irgendwo bei 7,5 t liegen dürfte. Stellt sich die Frage, warum plötzlich drei Tonnen mehr Nutzlast befördert werden sollen.
Viel schlimmer: Mit 3,70 m Höhe passt das Fahrzeug nicht in Feuerwehrhäuser mit den Stellplatzgrößen 1 und 2 nach DIN 14092, es muss also mindestens ein Fahrzeugstellplatz der Größe 3 (12,5 x 4,5 m, Torgröße 3,5 x 4,0 m) vorhanden sein.
In unserem Gerätehaus (Baujahr 1990/1991) ist kein einziger Stellplatz mit einer Torhöhe von 4,0 m vorhanden. Zwar besitzen wir eine DLK, einen aktuellen Dekon-P sowie einen singlebereiften RW und die passen alle durch die Tore, aber der neue Dekon-P dürfte ein echtes Problem haben.
Und das wird meiner Meinung nach bei den weitaus meisten Gerätehäusern der Fall sein.
Denkt man beim BBK nicht soweit?
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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