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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Pressluftflaschen füllen für dritte | 16 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 483470 | ||
Datum | 17.05.2008 21:09 MSG-Nr: [ 483470 ] | 7524 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Das könnte zu noch mehr Komplikationen führen. Im Zweifel hat die kommunale Einrichtung Feuerwehr auch für den Bereich der Atemschutzwerkstatt eine von der Kommune erlassene Kostensatzung zu haben, nach der dann mit Drittnutzern abzurechnen ist. Das würde das ganze natürlich vereinfachen. Wenn es in der Kostensatzung verankert ist, wär gleichzeitig geregelt, dass es erlaubt ist. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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