Hallo,
du schreibst, dass das Fahrzeug inzwischen 14 Dienstjahre auf der Uhr hat, man kann also annehmen, dass ungefähr die halbe Nutzungsdauer verstrichen ist. Eventuell sogar schon mehr.
Das bedeutet, dass die Unterhaltungskosten in der Restlaufzeit ansteigen werden, weil eben das Alter am Fahrzeug nagt. Eventuell kommen dann noch verschärfend Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung hinzu.
Ferner sind die Aufarbeitungskosten von 61000 Euro auch nur eine Schätzung, bei der tatsächlichen Aufarbeitung kann im ungünstigen Falle auch noch mehr Investitionsbedarf herauskommen.
Wenn wir hier nur mal von der Schätzung ausgehen, machen die eingesparten Reparaturkosten plus der Veräußerungserlös des Unfallwagens wohl ca. 50 % des Neuwertes aus, so dass ich rein aus wirtschaflichen Gründen auch zur Neubeschaffung tendieren würde.
Was noch zu klären bleibt ist und was das ganze im Einzelfall auch in die andere Richtung kippen lassen kann, ist die Entscheidung über die Bezuschussung eines Neufahrzeuges.
Grüße
Micha
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