Hallo,
bisher erfolgte die Verteilung der ergänzenten Ausrüstung auf die Bundesländer nach einen Schlüssel der aus der Anzahl der Bewohner eines Bundeslandes eine Anzahl theoretischer "Normlandkreise" bildete und je "Normlandkreis" einen definierten Ausstattungssatz vorsah. Die Verteilung der Ausrüstung auf die tatsächlich vorhandenen Landkreise uns Städte war dann wiederum Sache der Länder, die dass gemäß ihren eigenen Konzeptionen machten.
Ob und wie der Verteilungsschlüssel jetzt geändert wird und wie ein Ausstattungspakte dann konkret (incl. San/Betr - Komponenten) dann aussehen wird ist soweit ich weiß noch nicht abschließend definiert. Bis auf die Task-Forces wird es wohl aber weiterhin so sein dass die tatsächliche Stationierung durch die Bundesländer erfolgt. Und diese wären gut beraten die Ausstattung nach einer vorhergehenden Gefahrenanalyse auf entsprechend Leistungsfähige Wehren in räumlichem Zusammenhang mit den sich ergebenden Gefahren zu verteilen und nicht nach politischer entschiedung im Wege der "Bewerbung".
Natürlich macht es Sinn die Wehren die in Frage kommen vorher dahingehend zu befragen ob ein zusätzliches Fahrzeug untergebracht, zusätzlich besetzt und gewartet werden kann oder auch von mir aus nach Bewerbungen einzelne Wehren rauszusuchen die für eine Stationierung in Frage kommen.
Es sollte aber mit diesen Fahrzeugen kein Fahrzeug der täglichen Gefahrenabwehr, insbesondere kein Löschfahrzeug, ersetzt werden. Bewirbt man sich also auf so ein LF weil das eigene Fahrzeug demnächst ausgemustert wird ist das im Falle eines Falles (etwa einer denkbaren, kurzfristigen umsetzung durch das Land oder gar den Bund) sehr schlecht für die Gefahrenabwehr vor Ort.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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