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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflicht zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen6 Beiträge
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW482747
Datum14.05.2008 14:16      MSG-Nr: [ 482747 ]5718 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Nicos Laetschvielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde....

Es gibt keine "Feuerwehrsatzung" verbindliche Rechtsgrundlagen sind das FSHG und die LVO FF NRW.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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 09.05.2008 14:29 Juli7an 7H., Stemwede
 09.05.2008 16:39 Axel7 S.7, Remscheid
 09.05.2008 18:52 Sven7 T.7, Monheim
 09.05.2008 23:31 Juli7an 7H., Stemwede
 14.05.2008 14:13 Nico7s L7., Braunsdorf
 14.05.2008 14:16 Juli7an 7H., Stemwede

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