News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen | 6 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 482747 | ||
Datum | 14.05.2008 14:16 MSG-Nr: [ 482747 ] | 5718 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Nicos Laetsch vielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde.... Es gibt keine "Feuerwehrsatzung" verbindliche Rechtsgrundlagen sind das FSHG und die LVO FF NRW. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|