Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Freitag der 13.06.2008 | 30 Beiträge |
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 482396 |
Datum | 11.05.2008 18:46 MSG-Nr: [ 482396 ] | 12097 x gelesen |
Infos: | 14.06.08 Sicherer Sommer mit geprüften Rauchmeldern - Aktionstag "Freitag, der 13."
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Themengruppe: | Rauchmelder |
Vorneweg: ich halte rauchmelder für abolut unabdingbar und die Aufklärung der Bevölkerung sollte ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit sein!
Denoch sollte Euch klar sein, dass das unter Umständen Konsequenzen für den Fachmarkt haben kann. Der Fachmarkt begeht evtl einen Verstoß gegen §§ 3,4 Nr. 1 UWG. Da die Feuerwehr als Autorität quasi "benutzt" wird, um die Kaufentscheidung des Kunden zu beeinflussen. Die Feuerwehr genießt nämlich in der Bevölkerung ein besonders hohes Vertrauen und Ansehen. (OLG Saarbrücken, Urteil v. 03.11.2004; Az.:1 U125/04).
Ein weiteres OLG, ich meine es war KÖön oder Hamm ging noch weiter, es nahm sogar an, dass eine eine psychische Zwangslage geschaffen werden sollte ("Angst", "Todesangst") und damit den Verkauf von Rauchmeldern anzukurbeln. Jetzt könnte man sagen: Darum geht es ja, nämlich den Kunden dazu zu animieren, Rauchmelder zu kaufen, was ja auch sinnvoll ist, aber wie gesagt, ist eine zweischneidige Sache.
Nichts desto trotz finde ich Euer Engagement klasse, ich hoffe dass keiner anfängt da rumzumeckern!
-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-
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| 11.05.2008 12:19 |
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Olaf7 W.7, Kiel |
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Olaf7 W.7, Kiel |
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