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RubrikEinsatz zurück
ThemaWarnblinkanlage bei Einsatzfahrt?16 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz482278
Datum10.05.2008 13:26      MSG-Nr: [ 482278 ]6522 x gelesen
Infos:
  • 10.05.08 FAQ: Warnblinkanlage bei der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus?

  • Hallo!

    Die Benutzung der Warnblinkanlage ist vorgeschrieben bei:

    -einer Panne (§ 15 und § 15a StVO)
    -beim Abschleppen (das geschleppte Fahrzeug, soweit mind. eine Achse auf der Straße mitrollt) (§ 15 und § 15a StVO),
    -bei Gefahr (z. B. letztes Fahrzeug in der Kolonne, Unfall) (§ 16 StVO).
    -bei Schul- und Linienbussen. Der Fahrer eines Linienbusses oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß das Warnblinklicht bereits einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert, an der die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten extra angeordnet hat und anschließend noch so lange eingeschaltet lassen, bis die Fahrgäste ein- und/oder ausgestiegen sind (§ 16 StVO).

    Da steht nichst von Zivilfahrzeugen bei der Einsatzfahrt. Streng genommen müsste die Verwendung des Warnblinkers sogar als OWI behandelt werden. ("Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein." § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 72 BKat, (B – 1) 5,00 Euro).

    Gruß vom Berg

    Jakob


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     09.05.2008 22:49 Flor7ian7 S.7, Floss
     09.05.2008 23:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.05.2008 06:52 Magn7us 7H., Pöttmes
     09.05.2008 23:19 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     10.05.2008 01:18 Seba7sti7an 7W., Linden
     10.05.2008 08:55 ., Bockenheim
     10.05.2008 10:00 ., Gründau
     10.05.2008 10:18 Lars7 T.7, Oerel
     10.05.2008 11:19 Chri7sto7f S7., Vilseck
     10.05.2008 11:39 ., Preetz
     10.05.2008 13:26 Jako7b T7., Bischheim
     10.05.2008 17:01 Adol7f H7., Rosenheim
     10.05.2008 17:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.05.2008 19:43 Seba7sti7an 7W., Linden
     10.05.2008 22:10 ., Bockenheim
     14.05.2008 09:18 Patr7ick7 W.7, Albstadt

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