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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 482026 | ||
Datum | 08.05.2008 15:44 MSG-Nr: [ 482026 ] | 118270 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario Sax hier hätte ich generell die Fragen: Wie hier schon öfter berichtet, haben die Feuerwehren in Bayern offenbar weitergehende Befugnisse, in den Verkehr einzugreifen als andererorts. Wenn sich das Sperren auf das Aufstellen einer Barke beschränkt, dürfte das auch in anderen BL kein Problem sein. Geschrieben von Mario Sax - Kann ein Bürgermeister der Ortsfeuerwehr das aufstellen des Maibaumes anordnen? Er kann es zumindest versuchen und testen, ob sich die Feuerwehr für sowas einspannen läßt. IMHO sollte sie das nicht tun. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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