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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicherung Tagesalarmstärke - wie wird vorgegangen ? | 26 Beiträge | ||
Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 481690 | ||
Datum | 07.05.2008 09:00 MSG-Nr: [ 481690 ] | 7984 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Klee ausreichende Tagesalarmsicherheit haben werden, bei denen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mitmachen. Geschrieben von Thomas Klee Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat m.E. auch die "verdammte Pflicht", der Gemeinschaft zu dienen.- das tun sie doch schon - Sie sind doch "Staatsdiener". aber mal ernsthaft: Träger des Feuerschutzes (Städte/Gemeinden) verlangen von Arbeitgebern, Selbständigen und anderen Berufsgruppen ehrenamtliches Engagement und sind oft nicht in ausreichendem Maß bereit - mindestens - das Gleiche zu leisten. Liegt das nun an den Angestellten/Beamten oder an den Organisationen/Behörden? - auf jeden Fall ist es nicht länger hinzunehmen! (In anderen Bereichen sind Behörden auch keine Vorzeigeobjekte - z. B. bei der bereitstellung von Ausbildungsplätzen) ...aber vielleicht wird umgekehrt ein passender Schuh draus: Ehrenamtlichen Angehörigen von Feuerwehren muss die Möglichkeit zur Anstellung im Öffentlichen Dienst (leichter) ermöglicht werden - im Besonderen Führungskräften. Ein Teilaspekt des Gesamtproblems kann damit verbessert werden. Z. Z. übertreffen sich manche Gemeinden mit Programmen zur Steigerung der Attraktivität von Ehrenämtern - jetzt wird sogar schon mit Geld gelockt, pfui. - das riecht ja manchmal schon nach Bestechung. Aber da machen sich ja immer beide strafbar: Derjenige der gibt und der nimmt. Es gilt nicht in Panik zu verfallen, aber: wachsam und kreativ sein. mit brennenden Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | ||||
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