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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 481679 | |||
Datum | 07.05.2008 07:55 MSG-Nr: [ 481679 ] | 118051 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhut Zwar gibt es rechtlich gesehen nur EINE Feuerwehr pro Gemeinde, im gleichen Absatz steht dann aber noch "in den Ortsteilen sollen Ortsteilwehren bestehen". Und die Tatsache,daß es sich um eine Feuerwehr handelt wird dadurch unterstrichen, daß es auch einen zentralen Chef gibt (Stadt- bzw. Gemeindebrendinspektor). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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