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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 481387 | ||
Datum | 06.05.2008 00:52 MSG-Nr: [ 481387 ] | 118503 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl In vielen Gemeinden in Bayern könnte man auf einige Wehren verzichten, aber nicht auf alle, weil TSF Wehren bei vielen Einsätzen unterstützen können. Liegt ein Dorf außerhalb der 10 min. Frist, so braucht es eine Wehr mit Atemschutz. Liegt eine Wehr innerhalb der 10min. Frist, so kann es sein, dass man auf sie verzichten kann, da ja die "Stützpunktwehr" ausreichend schnell vor Ort ist und wer kommt innerhalb der Frist, wenn die Stützpunktwehr gerade am anderen Ende des Gemeindegebietes beim VU ist? Du hast geschrieben, es kann verzichtet werden, aber ist ein Verzicht auf die Atemschutzausrüstung dann nicht schon Vorsatz bzw. Organisationsverschulden, weil keine Redundanz vorgehalten wird/wurde? Wie würde der Onkel in der schwarzen Robe einen solchen Fall einschätzen? Grüße Micha | ||||
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