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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 480795 | ||
| Datum | 03.05.2008 09:55 MSG-Nr: [ 480795 ] | 10959 x gelesen | ||
Hallo es ist in Bayern auch so das 16jährige mitfahren dürften. Aber nur weil es das Gesetz erlaubt muss man es ja nicht zulassen ;-). Ich finde es gut das bei uns erst ab 18 zum Einsatz gefahren werden darf. Und die Jugendlichen haben da auch kein Problem damit wenn man es ihnen erklärt. mfg -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | ||||
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